Heute schaue ich mir anhand von Stichwörtern an, was im 148 Seiten langen “Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen” so steht. Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist lediglich für mich zum laut Denken. Alle Zitate sind aus dem Koalitionsvertrag selbst entnommen, sofern nicht anders gekennzeichnet.
Wie du als Besucherin dieser Seite wohl schon erkannt hast ist Wasser für mich ein wichtiges Thema. Daher starte ich hier mit dem Stichwort Trinkwasser. Trinkwasser kommt viermal vor, bspw.:Die Sicherung der Trinkwasserqualität hat oberste Priorität. Wir werden ihr Vorrang vor anderen Nutzungen geben. Wir schließen Fracking in Nordrhein-Westfalen aus.
(Seite 32)
Das hier das Verbot von Fracking mit Trinkwasser verbunden ist, ist begrüßenswert. Außerdem die Vorrangstellung von Trinkwasser bspw. gegenüber Wasser für die Kühlung fossiler Kraftwerke begrüße ich.
Auch die drei anderen Vorkommnisse von Trinkwasser schützen entweder gegen Geothermiebohrungen oder die Langzeitfolgen des Tagebaus aufgrund des Grubenwasseranstieges (Seite 15 und 18). Es zeigt sich also: in NRW sind Bergbau, Bodennutzung und Trinkwasser eng verbunden.
Das Stichwort Wasserstoff:
Wenn wegen fehlenden Netzausbaus Windenergieanlagen zu häufig abgeregelt werden müssen, stößt das auf Unverständnis vor Ort. Hier werden wir durch spezielle Förderprogramme dafür sorgen, dass Strom aus Windkraftanlagen beispielsweise Wasserstoff erzeugen und vor Ort genutzt werden kann.
Wasserstoff ist sinnvoll, wenn es keine Alternative gibt den Strom zu verwenden oder Transporte unnötig weit stattfinden müssen.
Wasserstoff kommt mehr als 20mal vor, grüner Wasserstoff hingegen nur zweimal, bspw.:Entscheidend für den Erfolg der Energiewende wird der Import von insbesondere grünem Wasserstoff sein.
(Seite 131)
sowieBis zu einer günstigen Versorgung mit grünem Wasserstoff unterstützen wir eine technologieoffene Ausgestaltung der Regulatorik für klimaneutrale Wasserstoffe, die die Wasserstoffproduktion und andere Nutzungen bestehender Anlagen der Erneuerbaren Energien im Fall überlasteter Netze ermöglicht.
Speziell beim zweiteren stellt sich die Frage wo der Unterschied zwischem grünem und klimaneutralem Wasserstoff sein soll, da grüner Wasserstoff aus regenerativen Energien erzeugt wird. Wird damit angedeutet, dass ggf. Atomenergie oder Gas – nach der Taxonomie der EU – als klimaneutral gesehen wird? Sollte dies der Fall sein, so ist es fraglich, ob wir überhaupt die 2.0°C Grenze einhalten, geschweige denn die 1.5°C Grenze.
Lützerath kommt nicht vor.
Über das Stichwort “Dorf” ließ sich “Alle Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts werden wir erhalten.” finden. Dieser dritte Umsiedlungsabschnitt beinhaltet laut der Stadt Erkelenz die Dörfer Keyenberg, Kuckum, Ober-/ Unterwestrich und Berverath. Lützerath gehört neben Immerath, Pesch und Borschemich zum zweiten Umsiedlungsabschnitt. Da diese Dörfer bereits durch den Koalitionsvertrag der Ampel gesichert sind wird hier nichts neues genannt. Problematisch ist jedoch der Konflikt der Zuständigkeit um Lützerath – die Ampelkoalition verweist auf die Gerichte und die Gerichte auf die Regierung. Da sich auch NRW nun nicht explizit zu Lützerath äußert ist davon auszugehen, dass Lützerath ab Beginn der Rodungssaison 2022 zerstört und abgebaggert wird. Damit ist die 1.5°C Grenze für den Tagebau Garzweiler 2 verfehlt, wie in der Studie des DIW nachzulesen ist.
Mir wird beim Lesen klar: auf den ersten Blick sind die gewählten Stichpunkte und Themen da, aber im Detail wirkt doch alles recht halbgar. Ich frage mich, wie das bei Stichworten wie Pflege, Fachkräftemangel, sozialer Spaltung, Konflikt Arm-Reich, Erbschaftssteuer und und und aussieht.
Hier steht der Koalitionsvertrag zum Download.
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